|
Unter den gut 3400 Grundschulen in NRW gibt es noch immer mehr als 1000 katholische und mehr als 120 evangelische Grundschulen. Es handelt sich dabei um zu 100 Prozent
öffentlich finanzierte staatliche Schulen.
Die Schüler an diesen Schulen – auch konfessionslose und muslimische Schüler - werden einer Erziehung im und zum christlichen Glauben konfessioneller Prägung ausgesetzt. Und das
ist keine bloße Formalität: alle Lehrkräfte gehören in der Regel der entsprechenden Konfession an, Religionsunterricht ist ein Pflichtfach ohne Abmeldemöglichkeit, Schulgottesdienste und morgendliche Schulgebete
sind Pflicht.
Meist gehört ein recht hoher Anteil – gelegentlich sogar die Mehrheit - der Schüler an diesen konfessionellen Schulen heute aber NICHT mehr einer der beiden Konfessionen an
sondern sind konfessionslos oder muslimischen Glaubens. Trotzdem sind sie verpflichtet, am konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen und nehmen ganz überwiegend auch daran teil. (Genaue Zahlen sind nicht zu
bekommen Auf Anfragen bekommt man nur ausweichende Antworten.)
In der Praxis funktioniert der Mechanismus, der die Eltern dazu zwingt, sich mit dieser Art von Demokratieverständnis abzufinden, wie folgt:
Aus vielerlei guten Gründen neigen Grundschuleltern dazu, ihrem Kind lange Schulwege nicht zuzumuten, es in einer nahe gelegenen Schule anzumelden. In vielen Regionen und
Stadtvierteln in NRW gibt es aber im Wohnumfeld nur eine oder beide konfessionellen Grundschulen. Die nächste Gemeinschaftsgrundschule ist mehr oder weniger weit weg, wenn es sie denn überhaupt gibt.
Konfessionelle Schulen sind jedoch nicht verpflichtet, jedes angemeldete Kind aus ihrem Einzugsgebiet aufzunehmen. Sie können die Teilnahme am Religionsunterricht zur
Voraussetzung für die Aufnahme machen und verfahren auch so. Bis vor einiger Zeit mussten die Eltern sich vielerorts bei der Anmeldung sogar schriftlich dazu verpflichten. Hier ist man inzwischen wohl vorsichtiger
geworden, aber de facto funktioniert das System weiterhin.
Vor die Umwandlung von konfessionellen Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen hat der Gesetzgeber in NRW hohe Hürden gesetzt – Bruder Johannes lässt grüßen. Im Falle der Schließung
oder Umwandlung einer konfessionellen Schule kann das Land sogar zur Errichtung einer konfessionellen (privaten) Ersatzschule gezwungen werden.
Vergleichbare Verhältnisse gibt es in keinem anderen Bundesland. Sie sind auch europaweit einmalig – ausgenommen möglicherweise Polen und Irland. Als (vor)letztes Bundesland hat
Rheinland-Pfalz in den 70er Jahren die konfessionellen Grundschulen abgeschafft. Damals war Helmut Kohl dort Ministerpräsident und Hanna Renate Laurien Kultusministerin.
* * *
|